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AGB
Reise- und Zahlungsbedingungen
Sehr geehrter Reisegast, wir freuen uns, dass Sie uns für Ihren nächsten Urlaub Ihr Vertrauen geschenkt haben. Ihr Urlaub soll zu den schönsten Tagen des Jahres werden. Hierfür tun wir unser Bestes. Unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Angaben, Beschreibungen und Bedingungen aus diesem Katalog sowie auf der Ihnen übersandten Reisebestätigung. Im übrigen findet natürlich für Ihre Reise das Reisevertragsgesetz (§§ 651a bis 651m des Bürgerlichen Gesetzbuches) sowie die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter (§§ 4 - 11 BGB-InfoV/Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) Anwendung. In Ergänzung dieser allgemeinen Bestimmungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, per e-mail oder über das Internet erfolgen kann, bieten Sie fintouring den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der konkreten Reiseausschreibung, den "Wichtigen Ferienhausinformationen" und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage (Katalog, Internetausschreibung, Sonderangebot, individuelles Angebot), soweit diese Ihnen vorliegen, verbindlich an. 1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. 1.3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. 1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. 2. Bezahlung 2.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20 %, jedoch höchstens € 250 pro Person. 2.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben und im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5 genannten Gründen abgesagt werden kann. 2.3. Soweit fintouring zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, kann fintouring, wenn Anzahlung oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten erfolgen, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 6. belasten. 3. Leistungen 3.1. Die Leistungsverpflichtung von fintouring ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere den "Wichtigen Ferienhausinformationen". 3.2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von fintouring nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. Orts- und Hotelprospekte, Prospekte lokaler Partner, Prospekte von Kooperationspartnern oder Internetinformationen von Leistungsträgern oder Partnern, die nicht von fintouring herausgegeben werden, sind nicht Vertragsbestandteil. 3.3. Sofern bei uns gebucht, reisen Sie mit Linien- oder Charterflugzeugen in der Economy- Klasse oder alternativ mit Fährschiffen nach Skandinavien hin und zurück. Soweit es aus von uns nicht zu vertretenden zwingenden technischen, wetterbedingten o.ä. Gründen erforderlich ist, behalten wir uns vor, die genauen Reisedaten und die Route zu ändern. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn der ursprünglich vorgesehene Reiseweg unter keinen Umständen unvorhersehbarer Weise möglich und die Abweichung für Sie nicht unzumutbar ist, d.h. der Gesamtzuschnitt der Reise wird nicht beeinträchtigt. Über derartige Änderungen werden wir Sie gegebenenfalls unverzüglich unterrichten. Bei einer Änderung wird die geänderte, vom Vorbehalt gedeckte Leistung, zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang. Im Rahmen der Reisen werden bei Flugreisen pro Person 20 kg und bei Schiffsreisen pro Person 50 kg Gepäck ohne zusätzliche Kosten befördert. Übergepäck kann gegen Aufpreis mitgenommen werden. 4. Preisänderungen 4.1. fintouring behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen. 4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Veranstalter vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat fintouring den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch fintouring über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch fintouring Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge; b) bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten. 6. Rücktritt des Kunden 6.1. Sie haben das Recht, bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung, die schriftlich erfolgen sollte, vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei fintouring. fintouring stehen in jedem Fall des Rücktritts folgende pauschale Entschädigung zu, bei deren Bemessung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung von Reiseleistungen berücksichtigt sind: Angebote aus dem Sonderreiseteil, geführte Touren, Hausboot vor Reisebeginn
| bis zum 90. Tag |
20 % des Reisepreises |
| 89. – 30. Tag |
30 % des Reisepreises |
| 29. – 16. Tag |
60 % des Reisepreises |
| 15. – 1. Tag |
90 % des Reisepreises |
| weniger als 24 h |
95 % des Reisepreises |
Hotel, Rundreise, Mietwagen, Autoreisezug vor Reisebeginn
| bis zum 30. Tag |
20 % des Reisepreises |
| 29. bis 7. Tag |
60 % des Reisepreises |
| 6. bis 1. Tag |
90 % des Reisepreises |
| weniger als 24 h |
95 % des Reisepreises |
Bei Ferienhäusern und Bungalows Wird die Buchung bis zu 90 Tage vor Reisebeginn annulliert, betragen die Rücktrittskosten lediglich 20 % vom Reisepreis. Stornieren Sie innerhalb von 90 Tagen vor Reiseantritt, bezahen Sie 50 % der Ferienhausmiete. Finden wir einen Nachmieter, zahlen Sie nur 20 %. Treten Sie innerhalb von 21 Tagen vor Antritt Ihrer Reise zurück, so bezahlen Sie 100 % der Ferienhausmiete. Finden wir einen Nachmieter, zahlen Sie ebenfalls nur 20 % . Zuzüglich werden vom restlichen Reisebetrag nach folgender Staffelung berechnet: Anreise mit Flug vor Reisebeginn
| bis zum 30. Tag |
20 % vom Restreisepreis |
| 29. bis 16. Tag |
30 % vom Restreisepreis |
| 15. bis 7. Tag |
45 % vom Restreisepreis |
| 6. bis 1. Tag |
60 % vom Restreisepreis |
| weniger als 24 h |
95 % vom Restreisepreis |
| bei Frühbuchertarifen ab Ticketausstellung |
95 % vom Restreisepreis |
Anreise mit Fähre vor Reisebeginn
| bis zum 60. Tag |
20 % vom Restreisepreis |
| 59. bis 16. Tag |
45 % vom Restreisepreis |
| 15. bis 7. Tag |
75 % vom Restreisepreis |
| 6. bis 1. Tag |
90 % vom Restreisepreis |
| weniger als 24 h |
95 % vom Restreisepreis |
6.2. Sie haben das Recht, uns nachzuweisen, dass uns noch kein Schaden entstanden ist bzw. der tatsächlich entstandene Schaden niedriger ist, als die von uns berechnete Pauschale. Im Falle dieses Nachweises schulden Sie uns auch nur den niedrigeren Betrag. fintouring behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkret Entschädigung zu fordern, soweit fintouring nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht fintouring einen solchen Anspruch geltend, so ist fintouring verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 7. Umbuchungen Sollen, auf Ihren Wunsch, nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25 pro Person. 8. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden 8.1. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, so sind Sie verpflichtet, uns auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen. Ist von fintouring keine Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, fintouring direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit fintouring kann unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenommen werden. Ihre Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt. 8.2. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr des Anspruchsverlustes. 8.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so haben Sie das Recht, den Vertrag zu kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, fintouring erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn fintouring bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisenden bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von fintouring oder seinem Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 8.4. Sie sind verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber fintouring geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristgerecht nur nach Reiseende und nur gegenüber fintouring selbst unter nachstehender Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen fintouring wird Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für die Einreise nach Finnland, Schweden und Norwegen benötigen EU-Bürger einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für die Einreise nach Russland ist ein 3 Monate über die Reise hinaus gültiger Reisepass erforderlich. Für EU-Bürger besteht außerdem bei Reisen nach Russland Visum- und Krankenversicherungspflicht. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventuelle Mitreisender (zum Beispiel Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. fintouring haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde fintouring mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass fintouring eigene Pflichten verletzt hat. 10. Haftungsbeschränkung 10.1. Unsere vertragliche Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind oder soweit wir allein aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers haften. 10.2. fintouring haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der fintouring Reiseleistungen sind. 10.3. Soweit Einzelleistungen (Hotelunterkünfte, Mietwagen, Campmobile) ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet sind und nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB nicht der Anschein erweckt wird, dass fintouring solche Leistungen in eigener Verantwortung erbringt, ist fintouring nur Vermittler und haftet nur für die Verletzung von Vermittlerpflichten, nicht jedoch für die vermittelte Leistung selbst. Die vorstehende Regelung gilt nach Maßgabe der Bestimmung unter Ziffer 10.2. auch für vermittelte Flüge. 10.4. Soweit die Haftung der Transportgesellschaft aufgrund gesetzlicher Bestimmungen beschränkt ist oder Ansprüche nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden können oder aber unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen sind, gelten diese Vorschriften auch in Ihrem Verhältnis zu uns, so z.B. das Montrealer Abkommen für den grenzüberschreitenden Flugverkehr und die „Bestimmungen über die Beförderung von Reisenden und Ihrem Gepäck auf See“ (BGBL 1986 I S. 1120). 11. Verjährung, Abtretungsverbot Ansprüche des Reisenden gegenüber fintouring, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und fintouring Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reisende oder fintouring die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen. 12. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2115/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reisen zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die „Black List“ ist über die Internetseite www.fintouring.de unter Kontakt abrufbar. 13. Personenanzahl Die Ferienobjekte dürfen nur von den in der Reiseanmeldung namentlich aufgeführten Personen und nur bis zu der im Prospekt angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden. Kinder und Kleinkinder zählen bei Ferienhäusern und Bungalows als volle Person. 14. Versicherung Wir empfehlen Ihnen eine Gepäck-, Rücktransportkosten-, Reiseabbruch- und Reiseunfallversicherung sowie Reisekrankenversicherung mit Rückholschutz abzuschließen. 15. Gerichtsstand, Allgemeines 15.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und fintouring findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann fintouring nur an dessen Sitz verklagen. 15.2. Für Klagen von fintouring gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von fintouring vereinbart. 15.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und fintouring anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 15.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Aktualisierung Juni 2010 Gültigkeit 01.06.2010 bis 30.04.2011 Veranstalter fintouring Gmbh Reiseveranstalter Zur Alten Burg 7, D-30938 Burgwedel Telefon: (05135) 92 90 30 Telefax: (05135) 92 90 55 e-mail: info@fintouring.de http://www.fintouring.de Geschäftsführer: Daniel Lang Registergericht: Amtsgericht Hannover Handelsregisternummer: HRB 120652 Steuernummer: 16/200/02555 Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE115040300 HRB Nummer: Amtsgericht Hannover Insolvenzversicherung: tourVers Hanse Merkur
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